RSV (Respiratory Syncytial Virus)

2. November 2023

Zum Thema RSV (Respiratory Syncytial Virus):

Das RS-Virus macht Erkältungssymptome, meist mit hartnäckigem Reizhusten über mehrere Tage, oft auch mit Fieber. Auch als Auslöser eines sog. „Pseudokrupp“ kommt es in Frage (dies betrifft in der Regel Kinder ab dem 8. Lebensmonat bis zum Schulalter). Jeder kann sich anstecken, es gibt keine bleibende Immunität, d.h. jeder Mensch kann sich immer wieder anstecken, was Eltern von KiTa Kindern auch immer wieder erleben …. Schwere Verläufe gibt es, wie so häufig bei derartigen Viren, insbesondere bei älteren Menschen und bei Säuglingen.

Ein erhöhtes, bzw. hohes Risiko für einen schweren Verlauf bis hin zu einer künstlichen Beatmung auf einer Intensivstation haben sog. Risikokinder: Das sind:

  • Frühgeborene, die vor der 34+6ten (insbesondere Frühgeborene, die vor der 29.) Schwangerschaftswoche geboren wurden und zum Zeitpunkt des Beginns der RSV Saison (in der Regel Oktober) jünger als 6 Monate sind. Insbesondere, wenn es ältere Geschwister als Ansteckungsquelle gibt (KiTa!).
  • Ehemalige Frühgeborene bis zu einem Alter von 2 Jahren mit bronchopulmonaler Dysplasie (BPD), die in den letzten 6 Monaten vor Saisonbeginn wegen mittelschwerer bis schwerer BPD mit Sauerstoff behandelt wurden.
  • Alle Kinder mit hämodynamisch relevanter Herzerkrankung bis zu einem Alter von 2 Jahren

Etwa zwei Drittel aller Säuglinge (Frühgeborene und Reifgeborene) stecken sich in ihrem ersten Lebensjahr mit dem RS-Virus an.9 Der Verlauf für Säuglinge, die nicht zu den Risikokindern gehören, ist meist mild. Jedoch können schwere Krankheitsverläufe und Krankenhausaufenthalte durch RSV alle Neugeborenen und Säuglinge betreffen – nicht nur sogenannte Risikokinder. Die Mehrheit aller hospitalisierten Säuglinge (72 %) sind reifgeboren und gesund.

Jetzt zur guten Nachricht: Es gibt Impfstoffe!

Arexvy: ein zugelassener Impfstoff für Menschen über 60. Er wird einmal verbreicht. Es ist bisher nicht klar, ob der Impfstoff mehrere Saisonen schützt und wann die Impfung wiederholt werden muss (jährlich? Alle 3 Jahre?). Unsere STIKO wird sich erst 2024 äußern. Hochrisikopatienten (Herzerkrankte, Diabetiker, COPD Patienten) sollten sich unseres Erachtens impfen lassen, wenn die Kasse den Impfstoff übernimmt. Der Preis liegt bei ca. 213 €, für diejenigen, deren Kasse nicht übernimmt…

Abrysvo: ein zugelassener Impfstoff für Menschen über 60 und für Schwangere. Ebenfalls einmal verabreicht. Zwischen der 24. Und 36. SSW gegeben schützt es 50% der Neugeboren bis ca. 6 Monate nach der Geburt vor einer RSV Infektion, so die Studienlage. Kosten des Impfstoffs ebenfalls 213 Euro. Auch hier wird sich die STIKO erst nächstes Jahr, nach Sammeln der Daten aus anderen Ländern, äußern. Wir würden Schwangeren die Impfung eher empfehlen, insbesondere wenn die Kasse übernimmt.

 

Und es gibt Immunglobuline als Impfstoff, sogenannte passive Immunisierung:

Palivizumab: Schon viele Jahre wird er Risikokindern angeboten. Außerdem auch Kindern unter 2 Jahren mit angeborener oder erworbener Immundefizienz, mit neuromuskulären Erkrankungen oder sog. syndromalen Erkrankungen mit erhöhter Infektanfälligkeit (die betroffenen Eltern wissen Bescheid).

Palivizumab muss alle 4 Wochen gegeben werden. Die Kosten von ca. 6000 Euro pro Saison werden von den Krankenkassen übernommen für o.g. Kinder.

Neu: Nirsevimab:

Die aktuelle medizinische Leitlinie empfiehlt den neuen Impfstoff nicht ausdrücklich. Allerdings soll er in allen Fällen, für die Palivizumab empfohlen wird, „erwogen werden“, wie es heisst.

Die Kosten von Nirsevimab belaufen sich auf ca. 1300.- Euro. Er muss nur einmal zu Beginn der Saison (also im Oktober, November bis Dezember) gegeben werden.

Die Krankenkassen sind noch uneins, ob sie den Impfstoff bezahlen wollen. Die STIKO wird sich erst nächstes Jahr äußern…..

Unsere Empfehlung: Fragen Sie Ihre Kasse, und falls Ihre Kasse den Impfstoff bezahlt, dann lassen Sie Ihr Kind mit Nirsevimab (Beyfortus®) impfen.

Die AOK hat signalisiert, dass sie die Kosten für alle Babies (unter 6 Monaten) übernimmt. Dies gilt bis zum 31.12.23. Also: die Eltern aller AOK versicherten Babies, die nach dem 1.6.23 geboren sind, können versuchen sich eine schriftliche Genehmigung zu holen (s. Musterbeispiel für einen Text), wenn sie dies wünschen. Wir würden das Rezept ausstellen, wenn es eine schriftliche Bestätigung gibt und den Impfstoff verimpfen. Für alle anderen Kassen gibt es positive Signale für Nirsevimab nur für Risikokinder. Aber auch nur mit Antrag und schriftlicher Bestätigung der Krankenkasse.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail: anmeldung@timnik.de.

Ihr Praxisteam.

 

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