RSV (Respiratory Syncytial Virus)
Wichtige Info für alle Babies (und deren Eltern), aber auch für Schwangere und Menschen Ü60!
Zunächst nochmal für Babies: Auch in der kommenden Infektsaison 2026/27 steht die RSV-Prophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge bereit. Neben dem bewährten Wirkstoff Nirsevimab ist ab diesem Herbst/Winter zusätzlich das neue Präparat Clesrovimab für Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison verfügbar.
Das RS-Virus macht Erkältungssymptome, meist mit hartnäckigen Reizhusten über mehrere Tage, oft auch mit Fieber. Auch als Auslöser eines sog. „Pseudokrupp“ kommt es in Frage (dies betrifft in der Regel Kinder ab dem 8. Lebensmonat bis zum Schulalter). Jeder kann sich anstecken, es gibt keine bleibende Immunität, d.h. jeder Mensch kann sich immer wieder anstecken, was Eltern von KiTa Kindern auch immer wieder erleben …. Schwere Verläufe gibt es, wie so häufig bei derartigen Viren, insbesondere bei älteren Menschen und bei Säuglingen. Die RSV Saison ist von Oktober bis März.
Ein erhöhtes, bzw. hohes Risiko für einen schweren Verlauf bis hin zu einer künstlichen Beatmung auf einer Intensivstation haben sog. Risikokinder: Das sind:
- Frühgeborene, die vor der 34+6. (insbesondere Frühgeborene, die vor der 29.) Schwangerschaftswoche geboren wurden und zum Zeitpunkt des Beginns der RSV Saison (in der Regel Oktober) jünger als 6 Monate sind. Insbesondere, wenn es ältere Geschwister als Ansteckungsquelle gibt (KiTa!)
- Ehemalige Frühgeborene bis zu einem Alter von 2 Jahren mit bronchopulmonaler Dysplasie (BPD), die in den letzten 6 Monaten vor Saisonbeginn wegen mittelschwerer bis schwerer BPD mit Sauerstoff behandelt wurden.
- Alle Kinder mit hämodynamisch relevanter Herzerkrankung bis zu einem Alter von 2 Jahren.
Etwa zwei Drittel aller Säuglinge (Frühgeborene und Reifgeborene) stecken sich in ihrem ersten Lebensjahr mit dem RS-Virus an. Auch der Verlauf für Säuglinge, die nicht zu den Risikokindern gehören, kann wegen Atemnot und Asthma ähnlichen Symptomen eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich machen. Die Mehrheit aller hospitalisierten Säuglinge (72 %) sind reifgeboren und gesund.
Jetzt zur guten Nachricht: Es gibt Impfstoffe!
Arexvy: ein zugelassener Impfstoff für Menschen über 75. Darüber hinaus als Indikationsimpfung für Personen von 60 bis 74 Jahren die eine schwere Form einer chronischen Grunderkrankung haben (z.B. der Atmungsorgane, des Herz-Kreislaufsystems, der Nieren oder Diabetes mit Komplikationen) Er wird einmal verbreicht. Nach aktuellem Datenstand ist die RSV eine 1-malige Impfung und muss nicht jährlich wiederholt werden. Die Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die empfohlenen Altersstufen.
Abrysvo: ein zugelassener Impfstoff für Menschen über 75 sowie ab 60 bis 74 Jahren die eine schwere Form einer Grunderkrankung haben und für Schwangere. Ebenfalls einmal verabreicht. Zwischen der 24. Und 36. SSW gegeben schützt es 50% der Neugeboren bis ca. 6 Monate nach der Geburt vor einer RSV Infektion, so die Studienlage. Derzeit existiert keine STIKO Empfehlung zur RSV Impfung in der Schwangerschaft. Mit der RSV Prophylaxe (Nirsevimab oder Clesrovimab) steht eine wirksame, von der STIKO empfohlene und gut akzeptierte Alternative für den direkten Schutz von Neugeborenen und Säuglingen zur Verfügung.
Damit kommen wir zu den Immunglobuline als Impfstoff, sogenannte passive Immunisierung: Nirsevimab oder Clesrovimab!
Nirsevimab wird bereits seit Juni 2024 von der STIKO empfohlen – Clesrovimab wurde erst jetzt, im Spätsommer 2026, als gleichwertiges Präparat aufgenommen.. Die Impfung wird nur einmalig verabreicht.
Die Kosten von Nirsevimab belaufen sich auf ca. 460.- Euro und werden von den Kassen übernommen. Für Clesrovimab belaufen sie sich auf ca. 518.- Euro und werden momentan noch nicht von den Kassen übernommen. Geimpft wird nur einmal zu Beginn der Saison (also im Oktober oder November) .
Wie läuft es organisatorisch ab?
Geimpft werden die Kinder in unserer Praxis, wenn die Eltern dies wünschen, z.B. bei der U4, bei einem Impftermin oder bei der U5, oder auch zu einem der von uns bereitgestellten RSV-Impftermine, buchbar über die App ab 24.9.
Die kleinen Neugeborenen, die erst noch zur U3 kommen, impfen wir vorzugsweise 1 Woche nach der ersten Impfung mit 8 Wochen, zusammen mit der Impfung gegen Meningokokken Typ B. Das Rezept (s.u.) bekommen Sie bei der ersten Impfung oder schon bei der U3.
Für alle Kinder, die ab dem 1.4.26 geboren sind und noch keine Impfung in der Klinik bekommen haben gilt: wenn Sie die Impfung wünschen, fordern Sie ein E-Rezept (s.u.) über den Impfstoff an: wir können die Kinder dann beim nächsten Termin impfen (z.B. bei der U5).
Für alle Kinder, die vor dem 1.4. geboren wurden, die U5 schon hatten und bisher keine RSV-Impfung erhalten haben:
Da diese Kinder bereits etwas älter sind und die RSV-Impfung nicht mehr automatisch über die reguläre Chipkarte abgerechnet werden kann, muss die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenkasse abgeklärt werden (zum Antrag: Mustertext für den Antrag bei der Krankenkasse als PDF oder als Word-Datei). Für diese Kinder gilt: Erst wenn Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid der Kasse vorliegen haben und uns diesen zukommen lassen (z. B. als Anhang über die Chatfunktion der App), können wir Ihnen ein Kassenrezept ausstellen.
Für alle gilt: der Impfstoff muss mitgebracht werden. Entweder Sie bekommen das Rezept bei einem Routinetermin von uns oder Sie fordern ein Rezept über die Chatfunktion der App an (in der Regel ein E-Rezept). Lösen Sie das Rezept in Ihrer Apotheke ein. Holen Sie den Impfstoff unmittelbar vor dem Impftermin in Ihrer Apotheke ab und bringen ihn mit.
Der Impfstoff kann grundsätzlich parallel zu allen anderen Impfstoffen verabreicht werden.
Kinder, die ab Oktober oder später geboren werden sollen in der Klinik, kurz vor Entlassung, geimpft werden. Wenn die Klinik das nicht schafft, dann machen wir das natürlich, wenn die Eltern dies wünschen.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail: anmeldung@timnik.de
Ihr Praxisteam



